Das Layher Aufdach – Ortganggeländer darf als Seitenschutz im Sinne der BG Regeln BGR 184 “Seitenschutz und Dachschutzwände als Absturzsicherung bei Bauarbeiten” verwendet werden.
Das Layher Aufdach – Ortganggeländer darf als Seitenschutz im Sinne der BG Regeln BGR 184 “Seitenschutz und Dachschutzwände als Absturzsicherung bei Bauarbeiten” verwendet werden.
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